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LG Wiesbaden, 22.12.2011 - 9 O 269/11 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (3)
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Unternehmerische Tätigkeit von gemeinnützige Leistungen gegen Geld anbietenden Vereinen; Zahlung einer Vertragsstrafe in Höhe von 16.000,00 EUR eines Tischtennisvereins aufgrund der Nichtdurchführung eines Tischtennisturniers
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
BGB § 14; BGB § 309 Nr. 6
Unternehmerische Tätigkeit von gemeinnützige Leistungen gegen Geld anbietenden Vereinen; Zahlung einer Vertragsstrafe in Höhe von 16.000,00 EUR eines Tischtennisvereins aufgrund der Nichtdurchführung eines Tischtennisturniers - juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (2)
- BVerfG, 09.10.2002 - 1 BvR 1611/96
Mithörvorrichtung
Auszug aus LG Wiesbaden, 22.12.2011 - 9 O 269/11
Der beklagtenseits insoweit benannte Zeuge, Herr M. K., war nicht zu vernehmen, weil dessen Vernehmung und die Verwertung der so gewonnenen Aussage auf eine Verletzung des Rechts des Klägers am gesprochenen Wort hinausliefe (vgl. BVerfG, Beschluß vom 09.10.2002 zu 1 BvR 1611/96 und 1 BvR 805/98). - BGH, 30.09.2009 - VIII ZR 7/09
Klärung des Verbraucherbegriffs in § 13 BGB bei natürlichen Personen, die auch …
Auszug aus LG Wiesbaden, 22.12.2011 - 9 O 269/11
Denn es ist anerkannten Rechts, daß für die Abgrenzung von privatem zum unternehmerischen Handeln nicht der tatsächliche oder vermeintliche Wille des Handelnden maßgebend ist; entscheidend kommt es vielmehr auf den durch Auslegung zu ermittelnden Inhalt des Rechtsgeschäfts an, wobei bei der Auslegung insbesondere auch die Begleitumstände einzubeziehen sind (BGH, Urteil vom 30.09.2009 zu VIII ZR 7/09).